INSPIRE Download Service Feed: Atom-Feed Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung
Dieser Downloaddienst ermöglicht den Zugriff auf landwirtschaftlich relevante Daten der Landwirtschaftskammer NRW.
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.

Beschreibung:
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: BENA #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.

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https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: EFA-ZF-AUS-UM #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Alle Schläge, die mit einem echten Grünlandcode versehen sind, unabhängig davon, ob die Fünfjährigkeit erreicht ist. Dauergrünlandschläge gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: DGL #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: LFK-AKTI #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Darstellung von besonders schutzwürdigen Flächen mit weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen. Diese sind "Verzicht der Nachsaat", "Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln", "Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung", "Beschränkung auf zweimalige Mahd". Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: UMWE-TOPUP #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Darstellung von Flächen mit umweltspezifischen Einschränkungen, für die Ausgleichszahlungen (nur auf Dauergrünland) gewährt werden. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen. Die Aktualisierung erfolgt auf Grundlage der Daten des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen.

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INSPIRE Dataset: UMWE #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: EFA-LFK #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Das umweltsensible Dauergrünland umfasst das Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) bestand. Die Kulisse gehört zur Greening-Maßnahme und dient dem Erhalt von Dauergrünland. Für diese Flächen gelten spezifische Einschränkungen, u.a. ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.

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INSPIRE Dataset: UDGL #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Feldblöcke, die aufgrund ihres Wassererosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: K-WASSER #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: K-WIND #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: WRRL2 #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: LFK-ALE #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: LWK-LAND-ELEM #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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INSPIRE Dataset: LWK-TSCHLAG #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.

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INSPIRE Dataset: LWK-LAND-ELEM-HIST #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.

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https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: LWK-TSCHLAG-HIST #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Beschreibung:
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: LFK-ALE-HIST #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Beschreibung:
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: LFK-AKTI-HIST #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.

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https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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Dataset: SK-WHG-DVO #EPSG:25832 (application/x-shapefile)
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.

Beschreibung:
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/bodennutzung/landwirtschaft/Attributbeschreibungen_Datensaetze_LWK.pdf

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INSPIRE Dataset: ZWF #EPSG:25832 (application/x-shapefile)